Wanderleiterin und Wanderleiter

Seit 2011 wird der Beruf Wanderleiter/in vom Bund durch das Patent für Wanderleiter/innen (Mountain Leader) anerkannt.

Für die ASAM stellt der Fachausweis die letzte Zertifizierung dar, die das Ausbildungsniveau garantiert, welches  professionelle Wanderleitende erreichen müssen.

Gemäß der RiskV, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, ist die Tätigkeit als Mountain Leader (professionelle Wanderleiterin oder Wanderleiter) für die Ausübung bestimmter Arten von Wanderungen bewilligungspflichtig. Diese Bewilligung wird nur Inhabern des eidgenössischen Fachausweises für Wanderleitende erteilt. Dieser Abschluss berechtig zur Bezeichnung «International Mountain Leader».

Mehr Infos unter:

  • SBFI : Zuständiges Amt (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation)
  • Eidgenössische Prüfung : Die zuständige Kommission für die Organisation und Durchführung der eidgenössischen Prüfung für Wanderleiter/innen ist die COMEX.

Finanzielle Unterstützung

Seit Januar 2018 können Personen, die Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Prüfungen absolviert haben von einer finanziellen Unterstützung profitieren, indem sie beim Bund einen entsprechenden Antrag einreichen.

So können die Ausbildungs- und Kurskosten, die auf den eidgenössischen Fachausweis für professionelle Wanderleiter/innen vorbereiten, bis zu 50% (maximal CHF 9’500.-) zurückerstattet werden, sofern die Kandidat/innen nach dem Kurs zur eidgenössischen Prüfung antreten. Der Anspruch auf die Finanzhilfe ist unabhängig vom Ergebnis der Prüfung.

Auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SEFRI) finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren : www.sbfi.admin.ch/contributions.

Ab dem 1. Januar 2021 unterstützt der Staat Wallis finanziell die Ausbildung von Walliser Wanderleiterinnen und Wanderleitern, die sich für den eidgenössischen Fachausweis bewerben.

Diese Unterstützung beläuft sich auf 25% der Ausbildungskosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Materialkauf usw. sind in dieser Unterstützung nicht enthalten. Diese Unterstützung kommt zusätzlich zur bereits bestehenden 50%igen Bundeshilfe vom Bund.

Weitere Informationen auf der Website montagnepro.ch

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